DSGVO und KI-Tools: Was Steuerberater wissen müssen
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehören zu den Berufsgruppen mit den strengsten Datenschutzanforderungen. Mandantendaten — Einkommensnachweise, Bilanzen, Steuererklärungen — sind hochsensibel und unterliegen berufsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht sowie der DSGVO. Gleichzeitig bieten KI-Tools enorme Potenziale: Texte zusammenfassen, Standardschreiben erstellen, komplexe Sachverhalte erklären.
Die rechtliche Ausgangslage
Für den Einsatz von KI-Tools in der Steuerberatung gelten mehrere Rechtsrahmen gleichzeitig:
- DSGVO (Art. 28): Jede Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfordert einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). OpenAI, Anthropic und Google bieten entsprechende Vereinbarungen an — jedoch mit Einschränkungen.
- StBerG § 57: Die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber KI-Diensten. Mandantendaten dürfen nicht unkontrolliert weitergegeben werden.
- EU AI Act (ab 2026): Hochrisiko-KI-Anwendungen im Finanzbereich unterliegen zusätzlichen Anforderungen.
Was konkret erlaubt und was verboten ist
Erlaubt: KI für allgemeine Texterstellung, Erklärungen von Steuerrecht, anonymisierte Fallbeispiele.
Problematisch ohne Vorarbeit: Einfügen von Mandantendaten (Namen, Steuernummern, Kontonummern) in öffentliche KI-Tools ohne Anonymisierung.
Verboten: Übermittlung von Mandantendaten an KI-Dienste ohne AVV und ohne Einwilligung des Mandanten, wenn diese Daten für das Modelltraining genutzt werden könnten.
Praktische Lösung: Anonymisierung vor dem Prompt
Der pragmatische Weg besteht darin, Dokumente vor dem Einfügen in KI-Tools zu bereinigen. Konkret: Ersetzen Sie alle personenbezogenen Daten durch Platzhalter. "Max Mustermann" wird zu "[MANDANT_A]", die Steuernummer zu "[STNR_1]", IBAN zu "[KONTO_1]".
MaskBase automatisiert genau diesen Schritt — lokal auf Ihrem Gerät, nach Ihren eigenen Schwärzungsregeln. Das Ergebnis: Sie arbeiten mit KI so produktiv wie möglich, ohne gegen DSGVO oder Berufsrecht zu verstoßen.
Checkliste für Kanzleien
- AVV mit genutzten KI-Anbietern abgeschlossen?
- Datentraining in den Einstellungen deaktiviert?
- Interne Richtlinie für KI-Nutzung in der Kanzlei vorhanden?
- Mitarbeiter geschult, was in KI-Tools eingegeben werden darf?
- Technische Lösung zur Anonymisierung vor KI-Nutzung implementiert?
Fazit
KI ist in der modernen Steuerberatung kein Luxus mehr, sondern ein Wettbewerbsvorteil. Wer die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt und mit der richtigen Technologie ausstattet, kann KI sicher und compliant einsetzen — ohne Abstriche bei der Mandantensicherheit.
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